Happy child kids group have fun and play at kindergarden

Öffnungszeiten/ Schließzeiten

Unser Kindergarten hat täglich von 7:00 bis 15:00 Uhr geöffnet.
In diesem Zeitrahmen wird individuell nach Buchungszeit der Kindergarten besucht.

Die Kernzeit, in der die meisten Aktivitäten und Programme stattfinden, ist von 8:00 bis 12:00 Uhr. In dieser Zeit haben die Kinder die Möglichkeit, an verschiedenen pädagogischen Angeboten teilzunehmen, wie zum Beispiel Basteln, Singen, Spielen und Lernen.
Im Interesse der Kinder und gemäß der pädagogischen Zielsetzung und der gesetzlichen Vorgabe, soll der Kindergarten regelmäßig besucht werden.
Aus Sicherheitsgründen wird die Eingangstür täglich um 8.15 Uhr verschlossen.
In Ausnahmefällen und nach Absprache ist ein späteres Bringen und früheres Abholen der Kinder möglich.
Über Feriendienst und Schließtage werden Sie durch unsere Jahresplanung und Elternbriefe informiert.

Ferienordnung

Während der Ferien ist der Kindergarten weites gehend geöffnet, es findet nur reduzierter Betrieb statt.
Schließtage, laut Bayrischem Bildungs- und Erziehungsplan, 30 Tage während der Ferien im August/ Weihnachten/ Pfingsten, werden jährlich neu festgelegt.
Schließzeiten, z.B. Krankheit, Fortbildung des Teams oder ähnliches, werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Krankheit

Sollte Ihr Kind einmal krank sein, bitten wie Sie, ihr Kind zu Hause zu lassen, um eine Ansteckung anderer Kinder zu vermeiden.
Bei ansteckenden Krankheiten sind Sie verpflichtet, die Einrichtung zu informieren, denn diese ist gesetzlich verpflichtet, das Gesundheitsamt zu informieren.

Sie können uns telefonisch unter der Nummer 08756/91088-0
Bienen  -1
Schmetterlinge  -2
Mäuse  -3
Marienkäfer  -4
Schnecken  -5
Spatzen  -6

Verpflegung

Der Kostenbeitrag für Getränke beträgt monatlich 3,00 € (3-4Stunden), 3,50€ (4-5 Stunden) bzw. 4,00€ (6-9 Stunden).
Der Kostenbeitrag für ein Mittagsessen beträgt 3,50 €. Diese Beträge werden monatlich per Einzugsverfahren von der Gemeinde von Ihrem Konto abgebucht.

Haftung

Für das persönliche Eigentum der Kinder können wir keine Haftung übernehmen.
Wir empfehlen, das Eigentum der Kinder zu kennzeichnen und Wertgegenstände zu Hause zu lassen.
Spielzeug sollte nur zu unseren „Spielzeugtagen“ mitgebracht werden.

Formulare

Spielmaterialgeld / Kleidung

Spielmaterialgeld:

Der Kostenbeitrag beträgt 5,00 € und wird monatlich per Einzugsverfahren von der Gemeinde, mit den Kindergartengebühren, von Ihrem Konto abgebucht.

Kleidung im Kindergarten

Wir bitten Sie, Ihrem Kind zweckmäßige Kleidung anzuziehen, in der sie sich uneingeschränkt bewegen können und ungehindert kreativ und phantasievoll spielen können.
Für Regentage und Schmutzwetter geben Sie bitte Regenbekleidung und Gummistiefel mit. Diese können im Kindergarten bleiben.
Bitte geben Sie Ihren Kindern Hausschuhe mit.
Wenn Ihr Kind seine Sachen nicht genau kennen sollte, beschriften Sie diese.

Aufnahme / Abmeldung / Weg zum Kindergarten

Aufnahme

Seit dem 1. März 2020 ist bundesweit das Masernschutzgesetz in Kraft.
Beim Eintritt ist deshalb ein Masernimpfschutz (Impfpass) oder eine ärztliche, medizinische Kontraindikation vorzuweisen.
Die Aufnahme setzt die Anmeldung durch die Personensorgeberechtigten in der Kindertageseinrichtung voraus. Der Anmeldende ist verpflichtet, bei der Anmeldung die erforderlichen Angaben zur Person des aufzunehmenden Kindes und des Personensorgeberechtigten zu machen.
Für die Aufnahme benötigen Sie eine Anmeldung (Download ist möglich) und Sie müssen ein SEPA Lastschriftmandat abgeben.

Abmeldung

Das Ausscheiden aus der Kindertageseinrichtung erfolgt durch schriftliche Abmeldung seitens der Personensorgeberechtigten.
Die Abmeldung ist während des Betriebsjahres nur aus wichtigem Grund ( z.B. Umzug ) zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen möglich.
Eine Abmeldung zum Ende des Betriebsjahres muss spätestens bis zum 31. Mai erfolgen, ausgenommen hiervon sind Kinder, die im September des gleichen Jahres eingeschult werden.

Der Weg zum und vom Kindergarten

Die Beaufsichtigung des Weges zum Kindergarten liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Wenn Sie ihr Kind in den Kindergarten bringen, ist es persönlich in die Obhut einer Erzieherin zu übergeben. So weiß die Erzieherin, dass Ihr Kind gut angekommen ist und kann es begrüßen.
Geschwisterkinder die noch nicht das 12. Lebensjahr erreicht haben, dürfen Ihre kleineren Geschwister nicht alleine aus dem Kindergarten abholen.
Selbst eine Vollmacht würde nicht gesetzlich greifen.

Versicherung

Auf dem direkten Hin – und Rückweg  und im Kindergarten ist Ihr Kind im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.