Krankheit
Sollte Ihr Kind einmal krank sein, bitten wie Sie, ihr Kind zu Hause zu lassen, um eine Ansteckung anderer Kinder zu vermeiden.
Bei ansteckenden Krankheiten sind Sie verpflichtet, die Einrichtung zu informieren, denn diese ist gesetzlich verpflichtet, das Gesundheitsamt zu informieren.
Sie können uns telefonisch unter der Nummer | 08756/91088 | -0 | |
Bienen | -1 | ||
Schmetterlinge | -2 | ||
Mäuse | -3 | ||
Marienkäfer | -4 | ||
Schnecken | -5 | ||
Spatzen | -6 |
erreichen.
Kinder die an der Mittagsverpflegung teilnehmen, müssen bis spätestens 8.15 Uhr abgemeldet werden.
Bei Nichtabmeldung muss das Essen für diesen Tag gezahlt werden.
Bitte halten Sie die Frist auf den Essensgeldrechnungen ein, da Ihr Kind sonst nicht am Essen teilnehmen kann.
Verpflegung:
Der Kostenbeitrag für Getränke beträgt monatlich 2,50 € bzw 3,00€, dieser Betrag wird vierteljährlich eingesammelt.
Der Kostenbeitrag für ein Mittagsessen beträgt 3,65 € und wird am Anfang des Folgemonats rückwirkend per Rechnung eingefordert.
Haftung
Für das persönliche Eigentum der Kinder können wir keine Haftung übernehmen.
Wir empfehlen, das Eigentum der Kinder zu kennzeichnen und Wertgegenstände zu Hause zu lassen.
Spielzeug sollte nur zu unseren „Spielzeugtagen“ mitgebracht werden.